Kann Ihr Mitarbeiter den betrieblichen PC (§ 3 Nr. 45 EStG, R 3.45 LStR 2008) auch privat nutzen, ist dieser Vorteil steuerfrei.Gleiches gilt für die private Nutzung eines PCs oder Laptops, den Sie Ihrem Mitarbeiter zu Hause zur Verfügung stellen. Schenken Sie Ihrem Mitarbeiter hingegen einen PC, hat er dessen Wert zu versteuern. Allerdings können Sie die Kosten pauschal mit 25 Prozent versteuern (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG).

TIPP: Um Steuern zu sparen, sollten Sie den PC also nicht verschenken, sondern Ihrem Mitarbeiter am besten nur leihweise zur Verfügung stellen.

Stand 01/2009

"Die Angaben dienen lediglich als erste Hinweise. Sie können und sollen eine individuelle Beratung nicht ersetzen. Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Angaben kann trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernommen werden."



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