Ja, mehr Infos!

Firmenwagen

Nutzt Ihr Mitarbeiter den Firmenwagen ausschließlich zu betrieblichen Zwecken und ist ihm die private Nutzung nicht gestattet, fällt keine Steuer an. Grund: Der Mitarbeiter wird mit dem Fahrzeug nicht entlohnt.
Darf Ihr Mitarbeiter den Firmenwagen allerdings auch privat nutzen, werden Lohnsteuer und grundsätzlich auch Sozialversicherungsbeiträge fällig. Für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge gilt jedoch Folgendes: Soweit die Lohnsteuer mit 15 % pauschaliert wird, tritt in der Sozialversicherung Beitragsfreiheit ein!
Für die Versteuerung der privaten Nutzungsmöglichkeit gibt es zwei Methoden: Entweder Ihr Mitarbeiter führt ein Fahrtenbuch, sodass sämtliche Kfz-Kosten nach privatem (steuerfreien) und beruflichem (steuerpflichtigen) Anteil getrennt werden können.
Oder Ihr Mitarbeiter versteuert monatlich 1 % des inländischen Bruttolistenpreises des Neufahrzeugs und zusätzlich 0,03 % des inländischen Bruttolistenpreises für jeden Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (1 % Regelung).

Durch das Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen vom 28. April 2006 wurde die Anwendbarkeit der 1 % Regelung rückwirkend zum 1.1.2006 geändert (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EstG). Die Anwendung der 1 % Regelung ist damit auf Fahrzeuge des notwendigen Betriebsvermögens (betriebliche Nutzung zu mehr als 50 % - § 6 Abs 1 Nr 4 EstG) beschränkt.

Übrigens: Der Überlassung eines Firmenfahrzeugs steht es steuerlich gleich, wenn Ihr Mitarbeiter das Fahrzeug auf Ihre Veranlassung zwar selbst least, Sie als Arbeitgeber aber sämtliche Kosten tragen und im Verhältnis zu Ihrem Mitarbeiter auch allein über die Nutzung des Fahrzeugs bestimmen können (vgl. BFH, 6.11.2001, VI R 62/96 und VI R 54/00).

Stand 01/2009

„Die Angaben dienen lediglich als erste Hinweise. Sie können und sollen eine individuelle Beratung nicht ersetzen.

Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Angaben kann trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernommen werden.“


ZurückZurück

 

Halte dir jeden Tag dreißig Minuten für deine Sorgen frei, und in dieser Zeit mache ein Nickerchen.
(Abraham Lincoln)