Kinderbetreuung

Kinderbetreuungskosten sind Aufwendungen, die Berufstätige für die Betreuung ihrer Kinder haben (§ 3 Nr. 33 EStG, R 3.33 LStR 2008; §§ 4 f,10 I Nr. 5 und 8 EStG). Die steuerliche Regelung der Kinderbetreuung wirkt sich nicht auf den Kinderfreibetrag und das Kindergeld aus. Bis zum 31. Dezember 2005 galt eine Grenze von 1548 €.

Für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren können zwei Drittel der Betreuungskosten, höchstens aber 4.000 € je Kind, geltend gemacht werden. Bei Kindern in der Altersgruppe bis zu 14 Jahren ist die familiäre Lebenssituation maßgeblich.
Alleinerziehende und Doppelverdiener können zwei Drittel der Betreuungskosten, jedoch höchstens 4.000 € je Kind, in der Steuererklärung absetzen.

Alleinverdiener-Ehen, also Familien, in denen der eine Elternteil verdient und der andere Elternteil zu Hause bei den Kindern bleibt, können diesen Steuervorteil lediglich für die Betreuungskosten ihrer Kinder zwischen drei und sechs Jahren nutzen.

Alleinerziehende bzw. Familien mit einem Erwerbstätigen (Alleinverdiener) können dafür auch die Betreuungskosten, die im Haushalt anfallen, über die Förderung der Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen (= haushaltsnahe Kinderbetreuung) geltend machen. Doppelverdiener-Ehen können dagegen bei Inanspruchnahme der Absetzung von Kinderbetreuungskosten nicht mehr den Abzug von der Steuerschuld nach § 35 a EStG für Kinderbetreuung im eigenen Haushalt verlangen.

Stand 01/2009

"Die Angaben dienen lediglich als erste Hinweise. Sie können und sollen eine individuelle Beratung nicht ersetzen. Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Angaben kann trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernommen werden."



Aus dem Blog
Sachbezugswerte 2012 jetzt verfügbar
Sachbezugswerte 2012 jetzt verfügbar
Pünktlich zum Jahreswechsel sind jetzt wieder die aktuellen Sachbezugswerte 2012 bekannt gegeben worden.
Spende für die Dr. Olaf Feldmann-Stiftung
Spende für die Dr. Olaf Feldmann-Stiftung
Die Mitarbeiter der lohn-ag.de AG unterstützen die Dr. Olaf Feldmann-Stiftung und spenden den Erlös der Tombola in Höhe von € 500,00.
Neue Hauptniederlassung für die lohn-ag.de AG
Neue Hauptniederlassung für die lohn-ag.de AG
Die lohn-ag.de AG baut im Baden-Badener Gewerbepark Oos-West eine neue Hauptniederlassung.
Aktuelle Referenz
Hotel Lauterbad
Familie
Hotel
4 Sterne Superior

Referenz ansehen