Pendlerpauschale

Das Bundesverfassungsgericht hat am 9.12.2008 die umstrittene Regel, wonach die Pendlerpauschale erst ab dem 21. Kilometer galt, gekippt. Nun ist es wieder möglich, Arbeitnehmern die Fahrt mit dem privaten PKW von und zur Arbeitsstätte pauschalversteuert (15 % Pauschalsteuer) und sozialversicherungsfrei zu ersetzen.

Erstattet werden können 0,30 € pro Entfernungskilometer.

Bitte beachten: Werden die Fahrtkosten durch den Arbeitgeber ersetzt, so können sie natürlich nicht mehr durch den Arbeitnehmer in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten angesetzt werden. Arbeitnehmer, die in ihrer Steuererklärung im Vertrauen auf die Gesetzesänderung keine Angaben zur Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und der Zahl der Arbeitstage gemacht haben, können diese nun ihrem Finanzamt mitteilen, welches dann von Amts wegen die Änderung der Steuerfestsetzung für 2007 veranlasst.

Stand 12/2008

"Die Angaben dienen lediglich als erste Hinweise. Sie können und sollen eine individuelle Beratung nicht ersetzen. Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Angaben kann trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernommen werden."



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