Ohne Nachweis durch Ihren Mitarbeiter, können Sie ihm seit 1.8.2004 bestimmte Pauschbeträge steuerfrei bezahlen!
| Ledige | Verheiratete | Jede weitere Person (ohne Ehegatten) |
| 561 € | 1.121 € | 247 € |
| 602 € | 1.204 € | 265 € ab Januar 2009 |
| 628 € | 1.256 € | 277 € ab Juli 2009 |
Der Pauschbetrag für umzugsbedingten zusätzlichen Unterricht der Kinder Ihres umziehenden Mitarbeiters beträgt 1.409 €.
Bei einem Umzug anlässlich der Begründung, Beendigung oder Wechsel einer doppelten Haushaltsführung gilt die Pauschalierung jedoch nicht! Die sonstigen Umzugskosten müssen in diesem Fall im Einzelnen nachgewiesen werden (R 43 Abs. 10 Satz 1 LStR).
Stand 01/2009
"Die Angaben dienen lediglich als erste Hinweise. Sie können und sollen eine individuelle Beratung nicht ersetzen. Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Angaben kann trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernommen werden."