Die Beitragsleistungen, die Sie in der so genannten Aufbauphase, also während der beruflichen Tätigkeit Ihres Mitarbeiters, erbringen, sind für Ihren Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei. Für Sie als Unternehmer sind die Beiträge als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Auch wenn Ihre Arbeitnehmer sich durch eine Gehaltsumwandlung an der Finanzierung beteiligen, besteht in der Aufbauphase Steuerfreiheit. Soweit die Gehaltsumwandlung 4 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung nicht übersteigt, besteht darüber hinaus regelmäßig Sozialversicherungsfreiheit (vgl. § 3 Nr. 63 EStG).
Stand 01/2009
"Die Angaben dienen lediglich als erste Hinweise. Sie können und sollen eine individuelle Beratung nicht ersetzen. Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Angaben kann trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernommen werden."