Unterstützungskasse

Eine Unterstützungskasse (siehe hierzu § 4d EStG) ist eine rechtlich selbstständige Einrichtung; häufig eine GmbH, eine Stiftung oder ein eingetragener Verein. Der Arbeitnehmer hat nur gegenüber dem zusagenden Arbeitgeber einen Rechtsanspruch auf Leistungen, nicht aber gegenüber der Unterstützungskasse selbst. Bei Zahlungsunfähigkeit der Unterstützungskasse muss der jeweilige Arbeitgeber die Versorgungsleistungen erbringen. Da der Rechtsanspruch auf eine Leistung fehlt, stellen die Zuwendungen des Arbeitgebers an die Kasse keinen dem Arbeitnehmer zuzurechnenden Arbeitslohn dar.

Die Beitragsleistungen, die Sie in der so genannten Aufbauphase, also während der beruflichen Tätigkeit Ihres Mitarbeiters, erbringen, sind für Ihren Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei. Für Sie als Unternehmer sind die Beiträge als Betriebsausgaben abzugsfähig.

Auch wenn Ihre Arbeitnehmer sich durch eine Gehaltsumwandlung an der Finanzierung beteiligen, besteht in der Aufbauphase Steuerfreiheit. Soweit die Gehaltsumwandlung 4 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung nicht übersteigt, besteht darüber hinaus regelmäßig Sozialversicherungsfreiheit (vgl. § 3 Nr. 63 EStG).

Stand 01/2009

"Die Angaben dienen lediglich als erste Hinweise. Sie können und sollen eine individuelle Beratung nicht ersetzen. Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Angaben kann trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernommen werden."



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