Beitragsbemessungsgrenzen 2005 - 2011

Angaben in Euro

Renten- und Arbeitslosenversicherung

Die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze war in der Krankenversicherung lange Zeit nicht identisch mit der Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt), die das maximale Arbeitsentgelt festlegt, bis zu dem ein Arbeitnehmer verpflichtet ist, sich gesetzlich zu versichern. Angesichts der zunehmenden Finanzierungsprobleme des gesetzlichen Krankenversicherungssystems nahm die Bundesregierung mit Wirkung ab 2003 erstmals eine Trennung der beiden Grenzbeträge vor, wobei die Versicherungspflichtgrenze höher liegt als die Beitragsbemessungsgrenze. Auf diese Weise wurde erreicht, dass der Kreis der gesetzlich Versicherten vergrößert und dadurch die Finanzierungsbasis des sozialen Krankenversicherungssystems verbreitert wurde.

  2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
pro Jahr 42.300 42.750 42.750 43.200 44.100 45.000 44.550
monatlich 3.525 3.562,50 3.562,50 3.600 3.675 3.750 3.712,50


Gesetzliche Rentenversicherung

Achtung: Für die knappschaftliche Rentenversicherung gelten andere (höhere) Grenzen.

  2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
pro Jahr West 62.400 63.000 63.000 63.600 64.800 66.000 66.000
monatlich West 5.200 5.200 5.250 5.300 5.400 5.500 5.500
pro Jahr Ost 52.800 52.800 54.600 54.000 54.600 55.800 57.600
monatlich Ost 4.400 4.440 4.550 4.500 4.550 4.650 4.800

Bearbeitungsstand 14.11.2011 KiRi
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