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Steuer und Recht
Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte steigt auf 450 Euro
Geringfügig Beschäftigte, die sog. "Minijobber", haben ab 1. Januar 2013 die Möglichkeit, monatlich bis zu 50 Euro mehr netto zu verdienen. Der Bundestag hat am 25. Oktober mit der Mehrheit von Union und FDP beschlossen, die bisherige 400-Euro-Grenze zum Jahreswechsel auf 450 Euro anzuheben. Es ist die erste Anhebung seit Inkraftreten des Gesetzes im Jahr 2003. Nach dem neuen Gesetz sind Minijobs zukünftig automatisch rentenversicherungspflichtig. Die Betroffenen können sich aber auf Antrag davon befreien lassen.