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Steuer und Recht

Die elektronische Lohnsteuerkarte kommt zum 1. Januar 2013

Vorhandene Freibeträge verlieren Ihre Gültigkeit und müssen neu beantragt werden.

Zum 1. Januar 2013 erfolgt der bundesweite Umstieg von der Papierlohnsteuerkarte auf das neue elektronische Verfahren ELStAM (Elektronische LohnSteuer AbzugsMerkmale). Damit sollen künftig alle Daten für den Lohnsteuerabzug zwischen Finanzämtern, Unternehmen und Arbeitnehmern digital übermittelt werden.

Wer will, dass auch zukünftig Freibeträge schon beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden (z.B. Freibeträge bei Berufspendlern oder für volljährige Kinder) muss diese beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt neu beantragen, denn für 2012 vorhandene Freibeträge verlieren 2013 ihre Gültigkeit. Ausnahme: Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung und Hinterbliebene, die bereits über das Jahr 2012 hinaus gewährt wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Zur Vermeidung langer Wartezeiten empfiehlt es sich, den Antrag auf Lohnsteuer-ermäßigung 2013 aus dem Internet herunter zu laden und per Post an das zuständige Finanzamt zu schicken. Die entsprechenden Vordrucke stehen seit 1. Oktober 2012 z.B. auf den Internetseiten der bayerischen Steuerverwaltung (z. B. www.lfst.bayern.de) unter Formulare > Lohnsteuer > Arbeitnehmer bereit.

Achtung: Damit die neuen Freibeträge 2013 bereits bei der ersten Lohnabrechnung berücksichtigt werden können, sollten die Anträge spätestens bis Ende 2012 eingereicht werden.