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Steuer und Recht

Rauchen auf eigene Gefahr: Arbeitnehmer sind während einer Raucherpause nicht unfallversichert

ParagraphEin Urteil von bundesweiter Bedeutung hat das Sozialgericht Berlin veröffentlicht (Aktenzeichen: S68 U 5777/12). Arbeitnehmer sind während einer Raucherpause und auf dem Weg dorthin nicht unfallversichert. Eine Pflegerin war auf dem Weg zurück aus der Raucherpause mit einem Kollegen zusammengestoßen und hatte sich dabei den Arm gebrochen. Nachdem die Berufsgenossenschaft die Anerkennung eines Arbeitsunfalls verweigert hatte, zog die Pflegerin vor Gericht. Ihre Begründung: schließlich sei der Unfall am Arbeitsplatz passiert. Die 68. Kammer des Sozialgerichts Berlin wies die Klage jedoch ab. Die Begründung des Gerichts: Da bei einer Raucherpause kein Bezug zur beruflichen Tätigkeit bestehe, falle der Weg dorthin auch nicht unter die gesetzliche Versicherungspflicht. Rauchen sei auch nicht mit der Nahrungsaufnahme vergleichbar, denn Essen und Trinken dienten der Aufrechterhaltung der Arbeitskraft. Beim Rauchen sei dies nicht der Fall, es handle sich dabei vielmehr um den Konsum eines Genussmittels.

Geht ein Arbeitnehmer also zum Essen in die Kantine, ist er unfallversichert. Geht er jedoch zum Rauchen vor die Tür, entfällt der Versicherungsschutz.

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Baden-Baden, im Mai 2013