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Aktuelles zum Mindestlohn

Der Mindestlohn kommt: ist Ihr Unternehmen darauf vorbereitet?

Am Freitag, dem 11. Juli hat nach dem Bundestag auch der Bundesrat dem Gesetz über einen flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 Euro zugestimmt. Im Kern sieht der jetzige Gesetzentwurf nur noch wenige Ausnahmen vor. So soll der Mindestlohn nicht für Jugendliche unter 18 Jahren gelten. Auch für ehemals Langzeitarbeitslose, ehrenamtliche Tätigkeiten und Praktikumsplätze bis zu einer bestimmten Dauer wird es Ausnahmen geben.

Somit wird – wie im Koalitionsvertrag festgelegt –der Mindestlohn zum 1. Januar 2015 in Kraft treten.

Nutzen Sie deshalb jetzt das Know-How der Lohnprofis der lohn-ag.de AG und machen Sie sich und Ihr Unternehmen fit für diese neue gesetzliche „Gefahrenstelle“.

Baden-Baden, den 14. Juli 2014