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Aktuelles zum Mindestlohn

Monatlich gezahltes Weihnachts- und Urlaubsgeld auf Mindestlohn anrechenbar

Das Arbeitsgericht Herne entschied (7.7.2015, 3 Ca 684/15), dass monatlich anteilig gezahltes Weihnachts- und Urlaubsgeld auf den Mindestlohn anrechenbar ist.

Zur Begründung hieß es unter anderem:

"... Nach der Gesetzesbegründung zum Mindestlohngesetz sind Leistungen wie Weihnachtsgeld oder zusätzliches Urlaubsgeld als Bestandteil des Mindestlohns zu werten, wenn diese Zahlungen monatlich und unwiderruflich ausgezahlt werden. ..."

Somit gilt eine Einschränkung: Wird das Weihnachts- und Urlaubsgeld monatlich ausgezahlt, ist es auf den Mindestlohn anrechenbar, sofern die Zahlung unwiderruflich erfolgt. Mit einer monatlichen Zahlung zum Fälligkeitszeitraum ist dies bereits der Fall.

 

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