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lohn-ag.de AG und Kunden

Online-Arbeitgeberlexikon der lohn-ag.de AG - jetzt komplett überarbeitet

Viel zu tun hatten in den vergangenen Wochen die Juristen der lohn-ag.de Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH. Sie haben das bei den Kunden der lohn-ag.de AG so beliebte Online-Arbeitgeberlexikon komplett überarbeitet. Alle 64 Einträge von A wie „Abfindung" bis Z wie „Zoll" wurden aktualisiert und inhaltlich ergänzt.

„Wir freuen uns, dass wir jetzt noch aktueller sind. Jeder 2. Online-Besucher der lohn-ag.de AGsucht Informationen im Arbeitsgeberlexikon. Das zeigt, wie wichtig dieses Angebot für unsere Kunden ist“, kommentiert Christoph Riedel, Fachanwalt für Arbeitsrecht und geschäftsführender Gesellschafter der lohn-ag.de Rechtsanwaltsgesellschaft mbH das Ergebnis. Das Online-Arbeitgeberlexikon der lohn-ag.de AG finden Sie unter www.lohn-ag.de/service/arbeitgeberlexikon

Online-Arbeitgeberlexikon –zukünftig auch interaktiv

Sein Kollege Rechtsanwalt Kirsten Ritz, zuständig für Arbeits- und Sozialversicherungsrecht und Autor des Online-Arbeitgeberlexikons ermuntert alle Online-Besucher der lohn-ag.de AG, an der Weiterentwicklung des Arbeitgeberlexikons mitzuarbeiten. „Wenn Sie der Meinung sind, dass bestimmte Einträge fehlen, dann schreiben Sie uns. Wir prüfen ihren Hinweis und werden das Arbeitgeberlexikon dann entsprechend ergänzen. Wir freuen uns über jeden Hinweis über unser Online-Kontaktformular.“

Baden-Baden, im Februar 2016