Aktuelles


Aktuelles zum Mindestlohn

Ab November 2017 gibt es einen Pflegemindestlohn. Er beträgt 10,20 € in den alten Bundesländern und 9,50 € in den neuen Bundesländern.

Ab 1. November 2017 gilt für die Pflegebranche bundesweit ein Mindestlohn. Er beträgt 10,20 Euro pro Stunde in den alten Bundesländern, 9,50 Euro in den neuen Bundesländern und liegt damit über dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro.

Ab Januar 2018 steigt der Pflegemindestlohn dann auf 10,55 Euro pro Stunde im Westen und 10,05 Euro im Osten.

Ab Januar 2019 beträgt der Pflegemindestlohn im Osten 10,55 Euro und im Westen und in Berlin 11,05 Euro.

Ab Januar 2020 steigt er im Osten auf 10,85 Euro und im Westen (inkl. Berlin) auf 11,35 Euro.

Der Pflegemindestlohn gilt bundesweit, auch für nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Pflegebranche, ambulant wie stationär, nicht jedoch in Privathaushalten. Dort gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde.

 

Quelle: Bundesregierung, 19. Juli 2017