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Befristung bei vorheriger Beschäftigung nur mit Sachgrund

Uneingeschränktes Vorbeschäftigungsverbot bei sachgrundloser Befristung

Kein Vertrauen auf anderslautende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts

Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Eine Befristung ist ohne sachlichen Grund nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.
Das Bundesarbeitsgericht legte diese Regelung nach deren Sinn und Zweck abweichend vom Wortlaut aus und entschied 2011, ein Arbeitsverhältnis dürfe im Falle einer vorangegangenen Beschäftigung ohne Sachgrund befristet werden, sofern die frühere Beschäftigung des Arbeitnehmers mehr als drei Jahre zurückliege, vgl. Urteil vom 06.04.2011 - 7 AZR 716/09 – und 21.09.2011 - 7 AZR 375/10.
Mehrere Gerichte traten dieser Entscheidung entgegen, LAG Baden-Württemberg Urteil vom 21.02.2014, Az. 7 Sa 64/13; LAG Hessen Urteil vom 11.07.2017 – 8 Sa 1578/16. Das LAG Niedersach-sen, Urteil vom 20.07.2017, 6 Sa 1125/16, Revision anhängig unter BAG 7 AZR 477/17, stellte klar:
„Das Vertrauen des Arbeitgebers auf den Fortbestand der Rechtsprechung des Siebten Senats des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2011 zum zeitlich begrenzten Vorbeschäftigungsverbot nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ist nicht schutzwürdig."
Soll ein Arbeitsvertrag ohne Sachgrund befristet eingegangen werden, ist nach derzeit unsicherer Rechtslage vorsorglich zu prüfen, ob jemals zuvor, sei es vor Jahrzehnten für einen Tag, mit der einzustellenden Person ein Arbeitsverhältnis bestanden hat.
Die Revision gegen die Entscheidung des LAG Niedersachsen ist noch anhängig. Die Sache bleibt also spannend.

Verfasser Kirsten Alexander Ritz, Rechtsanwalt, lohn-ag.de Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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