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Digitale Essensmarken – Wie Sie durch eine Steuerersparnis Mitarbeiter binden

Nichts Neues: Mit Essensmarken haben Unternehmen nach § 8 Abs. 2 EstG die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern einen steuerfreien Zuschuss von 6,33 € pro Mahlzeit zu bieten. Grundsätzlich eine schöne Möglichkeit, um Lohnnebenkosten zu senken und gleichzeitig den Mitarbeitern eine steuerfreie Lohnerhöhung bieten zu können. Bisher war diese jedoch mit einem großen Aufwand und unnötigen Folgekosten verbunden. Dies ändern nun die Digitalen Essensmarken, denn sie ersetzen die herkömmlichen Essensgutscheine aus Papier und Kunststoff und knüpfen damit an die bereits gestartete Digitalisierung im Buchhaltungsbereich an.

In vielen Fällen wurden die Essensmarken nicht genutzt: Durch die Bindung an Akzeptanzstellen wollten oder konnten, beispielsweise durch schlechte Anbindung des Arbeitsplatzes, Arbeitnehmer ihre Gutscheine nicht nutzen. Aber auch in Krankheitsfällen oder bei Dienstreisen blieben die Essensgutscheine ungenutzt. So verfielen diese einfach, obwohl der Arbeitgeber sie bereits bezahlt hatte und auch die Arbeitnehmer konnten keinen Mehrwert daraus ziehen. Suboptimal für die Unternehmen, da das Thema Mitarbeiterbindung in der heutigen Zeit immer wichtiger wird. Arbeitnehmer erwarten ein umfangreiches „Gehaltspaket“, welches nicht nur aus rein monetären Leistungen besteht. Vor allem das Thema Wertschätzung spielt eine große Rolle, welche einer Studie zu Folge bei 78 Prozent der Arbeitnehmer durch andere Faktoren als das Gehalt wahrgenommen wird.

Digitale Essensmarken bieten Unternehmen die Möglichkeit, diese Wertschätzung jeden Tag außerhalb der normalen Gehaltszahlung zu kommunizieren. Durch den Wegfall von Akzeptanzsstellen, wird die regelmäßige Nutzung des Essenszuschusses gefördert: Mit Digitalen Essensmarken können Arbeitnehmer nämlich an jedem beliebigen Ort essen – ob im Supermarkt, dem Restaurant oder beim Bäcker. Die Folge: Der Mitarbeiter kommt in jeder Mittagspause in Berührung mit diesem „Benefit“ und stellt so automatisch eine positive Verbindung zum Arbeitgeber her. Gleichzeitig sparen Arbeitgeber erhebliche Lohnnebenkosten, die bei der klassischen Lohnerhöhung mit Steuern und den Sozialabgaben anfallen. Pro Arbeitnehmer ist mit den subventionierten Benefits bei einem 15-maligen Zuschuss von 6,33 € eine monatliche Ersparnis von knapp 115 € möglich und das bei gleichzeitiger Lohnerhöhung von 94,95 € für den Mitarbeiter. Auf ein Jahr hochgerechnet bedeutet das eine Ersparnis von 1.378,40 € pro Arbeitnehmer.

Der erste Anbieter Digitaler Essensmarken ist Lunchio, die sich ebenfalls mit den oben genannten Problematiken beschäftigt und gelöst haben. Die Einführung als auch die alltägliche Abwicklung der Digitalen Essensmarken von Lunchio ist kinderleicht: Nachdem Sie entschieden haben, ob Sie eine Gehaltszuzahlung oder – umwandlung präferieren und mit Ihren Mitarbeitern gesprochen haben, teilen Sie Lunchio die Namen und Email-Adressen der teilnehmenden Mitarbeiter mit. Nach einem kurzen Onboarding müssen die Mitarbeiter lediglich Ihre Belege vom Mittagessen per App oder Email an Lunchio senden. Das Beste: Es gibt keine Akzeptanzstellen mehr, egal ob Supermarktquittung, Restaurantbesuch oder der Bäckerbeleg – alles ist möglich. Lunchio prüft nun jeden Beleg individuell und gibt ihn dann frei. Am Ende des Monats erhalten Sie eine Abrechnung für das Finanzamt. So haben weder Sie noch Ihre Mitarbeiter einen nennenswerten Aufwand und können dieses Benefit voll ausnutzen.

Wenn Sie mehr über Lunchio und Digitale Essensmarken erfahren möchten, kontaktieren Sie uns gerne unter der Telefonnummer 0800 724 1300.