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Neues von der lohn-ag.de AG

Der Countdown läuft - Letzte Ergänzungen zur Umsetzung der DSGVO

Der Schutz unserer Daten ist besonders durch die neue Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) noch stärker in den Fokus gerückt. Welche Auswirkungen die neue Verordnung ab 25.05.2018 auf Unternehmen hat und welche Maßnahmen zu ergreifen sind, haben wir in den vergangenen Newslettern beleuchtet. Seither sind von verschiedenen öffentlichen Stellen oder Verbänden neue Vorlagen, tiefergehende Erläuterungen und sonstige Hinweise erfolgt. Substantielle Änderungen zu unseren bisher vermittelten Informationen gibt es daraus nicht.

Gibt es branchenbezogene Arbeitshilfen oder Vereinfachungen für Sie?

Auch wegen der doch zahlreichen Verständnis- und Auslegungsfragen aus der Unternehmerschaft hat die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) jetzt Musterformulare und Erläuterungen zum Thema Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten erstellt und kostenfrei veröffentlicht. Die Musterformulare und Erläuterungen finden Sie unter anderem auf der Seite des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg – unten unter „sonstige Dokumente und Hinweise“. Um insbesondere kleinen Unternehmen bei der Umsetzung der wesentlichen Anforderungen nach der neuen DS-GVO zu helfen, hat das bayrische Landesamt für Datenschutzaufsicht für immerhin 12 Branchen einfache und praktikable Muster erstellt. Dabei handelt es sich um vereinfachte Vorlagen, die vom Regelfall ausgehen. Eine wirklich tolle Hilfestellung, die Sie hier finden.

Datenschutz geht weiter

Denken Sie einmal darüber nach, welche personenbezogenen Daten Ihnen in Ihrer täglichen Arbeit bekannt werden und vor allem wie Sie diese erhalten. Oft sind es unbedacht geschrieben Emails mit personenbezogenen Daten oder ein Zuruf auf dem Flur. Sensibilisieren Sie sich und Ihre Mitarbeiter hinsichtlich dem Schutz von Daten und dem Umgang mit diesen. Egal ob Daten von Mitarbeitern, Informationen zu Bewerbern oder Kunden. Achten Sie stärker auf die Art und Weise, wie Sie Dritten Daten zur Verfügung stellen. Insbesondere, wenn Sie weitere Dienstleister einbeziehen. Schnell sind in einer Email Informationen über Personen ausgetauscht, unverschlüsselt und ungeschützt. Denken sie an eine geeignete Verschlüsselung oder eine andere Methode des Datenaustauschs.

Wie helfen wir unseren Kunden hierbei?

Wir stellen allen unseren Kunden spätestens ab 25.05.2018 kostenfrei ein elektronisches Archiv zur Verfügung. Dadurch vermeiden wir unsicheren Email-Verkehr und mögliche Datenschutzverstöße. Unsere Kunden können dort bequem Informationen für uns ablegen. Ebenso erhalten diese alle Abrechnungsunterlagen, Auswertungen, Reports etc. dort zur Verfügung gestellt. Ähnlich wie Sie das von Ihrer Bank kennen, werden unsere Kunden bei neuen Dokumenten automatisch benachrichtigt. Unsere Kunden können die Unterlagen unbefristet dort gespeichert lassen oder bei Bedarf herunterladen. Ganz einfach, flexibel und sicher. Innovationen nutzbar machen ist unser Motto. Unser Anspruch: Wir leben Lohnbuchhaltung. Haben Sie Fragen oder wollen mehr über unsere Innovativen Lösungen wissen? Gerne helfen wir Ihnen weiter.


Hinweis: Die vorgenannten Ausführungen stellen keine Rechtsberatung dar. Sie basieren auf meiner langjährigen Erfahrung und wurden sorgfältig recherchiert. Die von mir dargestellten Sachverhalte sind grundsätzlicher Natur.
Ich empfehle Ihnen im Einzelfall eine individuelle Rechtsberatung. Gerne ist Ihnen hierbei die lohn-ag.de Rechtsanwaltsgesellschaft mbH behilflich.