Aktuelles


Neues von der lohn-ag.de AG

DSGVO: Chance oder Herausforderung

Nun ist es über 1 Monat her, dass die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten ist. Wir wollen eine kurze, erste Bilanz ziehen.

 

Was haben Sie im privaten Umfeld hinsichtlich der Auswirkungen der DSGVO erlebt?

Bei mir quoll der Posteingang mit all den neuen Zustimmungsanfragen von Newslettern und Online-Plattformen förmlich über. Immerhin konnte ich so sehen, wer alles Daten von mir hat. Das war positiv. Auch konnte ich so meine „Informationsmenge“ neu sortieren und habe den einen oder anderen Newsletter nicht mehr neu abonniert, bzw. abgemeldet. Die Arbeit, die damit verbunden war und das fast schon lästige „abarbeiten“ der E-Mails war leider unvermeidbar. Die Frage, die offen bleibt: Was passiert in einigen Jahren? Werde ich dann meine Infopost von allein aufräumen? Wie ich mich kenne wohl nicht, der Keller zuhause wartet auch schon einige Zeit darauf.

 

Und wie steht es mit der Umsetzung in Ihrem Unternehmen?

Wir haben es geschafft mit allen knapp 1.600 Kunden neue Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung zeitgerecht zu schließen, eine administrative Mammut-Aufgabe. An dieser Stelle möchte ich unseren Kunden unter Ihnen ein herzliches „Danke schön“ für Ihre Mithilfe aussprechen. Auch haben wir die Datenschutzerklärung auf der Homepage angepasst, Auskunftsformulare nach Art. 13 DSGVO für unsere Kunden und deren Mitarbeiter in unsere Software zeit-lohn.net integriert, Datenschutzschulungen unserer Mitarbeiter organisiert und andere Maßnahmen eingeleitet, welche uns als Unternehmen und unsere Organisation sicher ein Stück voran bringen.

 

Was ist mit der oft befürchteten Abmahnwelle?

Bislang konnten wir der Presse den einen oder anderen Fall von Abmahnung wegen Verstoß gegen die DSGVO entnehmen. Die große Welle bleibt bisher aus. Noch ist wohl unklar, ob Unternehmen ihre Konkurrenten wegen Verstößen gegen das Datenschutzrecht aus wettbewerbsrechtlichen Gründen abmahnen oder verklagen können. Zumindest sieht die DSGVO Unterlassungsansprüche der Wettbewerber als mögliche Rechtsfolge nicht vor. Insoweit haben vielleicht die noch vielen offenen Punkte und Fragen hinsichtlich der Umsetzung der DSGVO auch eine positive Nebenwirkung.

 

Haben Sie zur Videoüberwachung im Eingangsbereich, zu Fotos von Veranstaltungen oder zur E-Mail-Korrespondenz im Personalbereich noch offene Fragen?

Wir hatten uns hinsichtlich der Videoüberwachung vor unserem Gebäudeeingang die folgende Frage gestellt: Wo bekommen wir denn nun ein Hinweisschild her, das der DSGVO genügt? Dass hier nun neue Hinweisschilder mit erweiterten Informationen nötig sind, habe ich bereits in einem der früheren Artikeln erwähnt. Im Moment prangen selbstgemachte und folierte Schilder an unseren Eingängen. Die Schilderhersteller sind sich wohl noch nicht einig, was sie produzieren sollen. Ein anderes Thema, welches immer wieder aufkommt: Darf ich auf unseren Veranstaltungen noch Fotos machen und diese veröffentlichen? Direkt vorab: Ja, bei Beachtung der Informationspflicht. Hierzu hat die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg einen Hinweis zur Auslegung der DSGVO veröffentlicht, den ich Ihnen empfehlen kann: Verarbeitung personenbezogener Daten bei Fotografien. Sie empfiehlt einen deutlichen Hinweis auf die Datenverarbeitung, an wen sich Betroffene für Datenschutzfragen wenden können sowie Art und Zweck der weiteren Verarbeitung (z. B. Verwendung auf der Webseite oder in sozialen Medien), etwa in Form eines nicht übersehbaren Aufstellers im Eingangsbereich einer Veranstaltung. Und eine Frage, die von unseren Kunden immer wieder an uns gestellt wird: Darf ich Ihnen noch E-Mails mit personenbezogenen Daten schicken? Darauf gibt es eine klare Antwort: Ja, wenn diese Informationen verschlüsselt sind, z.B. als verschlüsselte ZIP-Datei. Aber generell sicher zu stellen, dass nicht doch jemand auf die Schnelle eine E-Mail verschickt, um die neue Anschrift eines Kollegen oder das geänderte Gehalt mitzuteilen, ist (fast) unmöglich. Wie helfen wir unseren Kunden den Datenschutz auch in der Korrespondenz mit uns einzuhalten? Wir haben ein eigenes, sicheres Nachrichtencenter in unserer Kommunikationsplattform integriert. Hierdurch können unsere Kunden uns Dateien senden, Nachrichten an uns schreiben und auf Wunsch auch in einer Digitalen Akte alles geschützt ablegen. Outlook oder andere E-Mail-Programme werden dadurch überflüssig. So helfen wir unseren Kunden DSGVO konform und rechtssicher zu bleiben.

Unser Motto ist „Innovationen nutzbar machen“, unser Anspruch „Wir leben Lohnbuchhaltung“.

Haben Sie Fragen oder wollen Sie mehr über unsere innovativen Lösungen wissen? Gerne helfen wir Ihnen weiter.

Hinweis: Die vorgenannten Ausführungen stellen keine Rechtsberatung dar. Sie basieren auf meiner langjährigen Erfahrung und wurden sorgfältig recherchiert. Die von mir dargestellten Sachverhalte sind grundsätzlicher Natur.
Ich empfehle Ihnen im Einzelfall eine individuelle Rechtsberatung. Gerne ist Ihnen hierbei die lohn-ag.de Rechtsanwaltsgesellschaft mbH behilflich.

: DSGVO