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Neues von der lohn-ag.de AG
Bundeskabinett beschließt Erhöhung des Kurzarbeitergeldes und höhere Grenzen für Hinzuverdienste
Erhöhung des Kurzarbeitergeldes
Das Kurzarbeitergeld wird für diejenigen, die Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 % reduzierte Arbeitszeit beziehen, ab dem vierten Monat des Bezugs auf 70 % (bzw. 77 % für Haushalte mit Kindern) und ab dem siebten Monat des Bezuges auf 80 % (bzw. 87 % für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht, längstens bis 31. Dezember 2020.
Hinzuverdienst für alle Branchen möglich
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit werden ab dem 1. Mai bis zum 31. Dezember 2020 die bereits bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet.
Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetzentwurf noch zustimmen.
Quelle BMAS: https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020.html
Baden-Baden, den 29. April 2020