Aktuelles
Neues von der lohn-ag.de AG
Höheres Kurzarbeitergeld und Absenkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie
Die Spitzen von CDU/CSU und SPD beschließen höheres Kurzarbeitergeld und die Absenkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie.
Höheres Kurzarbeitergeld
Das Kurzarbeitergeld soll für alle, die mindestens 50% weniger arbeiten, ab dem vierten Monat auf 70% (bzw. 77% für Haushalte mit Kindern) und ab dem siebten Monat auf 80% (bzw. 87% für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht werden, längstens bis 31.12.2020. Bislang betrug das Kurzarbeitergeld 60% bzw. 67% für Haushalte mit Kindern. Außerdem sollen für Arbeitnehmern in Kurzarbeit ab 1.5.2020 bis 31.12.2020 die bereits bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet werden.
Absenkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie
Für die besonders von der Coronoa-Krise betroffene Gastronomie soll die Mehrwertsteuer für Speisen in Gaststätten ab dem 1.7.2020 befristet bis zum 30.6.2021 auf den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent gesenkt werden. Bisher gilt für Speisen, die in einem Restaurant, einem Café oder einer Bar verzehrt werden, ein Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Für Gerichte, die der Gast mitnimmt oder nach Hause bestellt, fallen in der Regel nur 7 Prozent an. Nun soll generell ein Satz von 7 Prozent gelten.
Vereinfachte Verlustverrechnung
Außerdem sollen kleine und mittelständische Unternehmen durch eine vereinfachte Verlustverrechnung zusätzlich Liquidität erhalten.
Alle Vorhaben müssen noch vom Bundestag beschlossen werden.
Hinweis: Die vorgenannten Ausführungen stellen keine Rechtsberatung dar. Sie basieren auf meiner langjährigen Erfahrung und wurden sorgfältig recherchiert. Die von mir dargestellten Sachverhalte sind grundsätzlicher Natur. Ich empfehle Ihnen im Einzelfall eine individuelle Rechtsberatung. Gerne ist Ihnen hierbei die lohn-ag.de Rechtsanwaltsgesellschaft mbH behilflich.