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Mindestlohn soll bis 2022 stufenweise auf 10,45 Euro steigen

Seit dem 1. Januar 2020 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 9,35 Euro. Nun ist die Mindestlohnkommission am 30. Juni 2020 erneut zu Beratungsgesprächen zur Erhöhung des Mindestlohns zusammengekommen. Die Verhandlungen zwischen den Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern wurden im Hinblick auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise mit Spannung erwartet und die Entscheidung verzögerte sich, sodass die geplante Pressekonferenz kurzfristig abgesagt wurde.

Am Ende einigte sich das Gremium darauf, dass der Mindestlohn in den kommenden beiden Jahren wie folgt steigen soll:

Zum 01.01.2021     9,50 Euro

Zum 01.07.2021     9,60 Euro

Zum 01.01.2022     9,82 Euro

Zum 01.07.2022   10,45 Euro

jeweils brutto je Zeitstunde.

Die Bundesregierung richtet sich in der Regel nach der Empfehlung der Kommission und muss die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns noch per Verordnung umsetzen. 

Zum vollständigen Bericht der Mindestlohnkommision.