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Ist Ihre Arbeitsvertragsvorlage noch rechtssicher?

Ein Arbeitsvertrag ist schnell geschlossen. Die „alte Vorlage“ der letzten Einstellung heraussuchen, die Rahmendaten ändern und schon steht der Einstellung nichts mehr im Wege.

Bei dieser Vorgehensweise sind Fehler unvermeidlich, da sich permanent die Rechtslage ändern kann und je nach Beschäftigung und Tätigkeit weitere Regelungsbedarfe nötig werden. Denken Sie nur an die DSGVO und eine damit verbundene Verpflichtung zum Datenschutz, sofern der neue Mitarbeiter personenbezogenen Daten verarbeitet. Rechtssicherheit ist für einen guten Arbeitsvertrag oberstes Gebot.

Was aber zeichnet einen guten Arbeitsvertrag aus? Was muss er beinhalten? Was sollte ich regeln? Worauf muss ich achten? Ist meine Vertragsvorlage noch aktuell? Wie stelle ich sicher, dass ich eine aktuelle rechtskonforme Vertragsvorlage habe? All diese Fragen stellen sich, wenn ein neuer Mitarbeiter eingestellt werden soll.

In der 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages wurden seit Ende 2017 bislang 266 neue Gesetze verkündet. Viele davon auch im Bereich Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Lohnsteuerrecht. Die durch Gesetze, Erlasse und Gerichtsurteile entstehenden Änderungsbedarfe jederzeit im Blick zu haben und entsprechend im Arbeitsvertrag umzusetzen ist eine unlösbare Aufgabe für einen Unternehmer bzw. Personalleiter. Selbst Juristen, die nicht ihren Schwerpunkt in den entsprechenden Rechtsgebieten haben tun sich zunehmend schwerer.

Welches sind die wesentlichen Inhalte eines Arbeitsvertrags? Worauf kommt es an? Je nach Beschäftigungsart (Festangestellt, Gleitzone, Minijob, Praktikant, ...) variiert auch der Arbeitsvertag und dessen Inhalt, daher kann die nachfolgende Übersicht nicht vollständig sein, gibt aber das Wesentliche wieder: 

  • Name und Anschrift des Mitarbeiters und des Unternehmens
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Bei befristeten Arbeitsverhältnissen: die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses. Bei mehr als 2 Jahren Dauer: den Grund der Befristung.
  • Arbeitsort bzw. ein Hinweis darauf, dass der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann.
  • Tätigkeitsbeschreibung
  • Höhe des Arbeitsentgelts und die Zusammensetzung, einschließlich Zuschläge, Zulagen, Prämien, Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts und deren Fälligkeit. Ggf. Einstufung in tariflicher Gehaltsgruppe.
  • Arbeitszeit, inklusive Dauer und Lage
  • Dauer des jährlichen Erholungsurlaubes (gesetzlichen Anspruch beachten!)
  • Kündigungsfristen
  • Hinweis auf etwaige anwendbare Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
  • Geringfügig Beschäftigte im Sinnes des 4. Sozialgesetzbuches: Hinweis, dass der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung die Stellung eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers erwirbt, wenn er sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt.
  • Unterschrift beider Vertragsparteien

Was sollte er noch beinhalten?

  • Dauer der Probezeit
  • Bezahlung bzw. Ausgleich von Mehrarbeit und Reisezeiten,
  • Urlaubsgeld, Höhe und Zahlungszeitraum
  • Regelung bei Urlaub, Arbeitsverhinderung und Krankheit
  • Regelung zu Nebentätigkeiten
  • Weisungsrechte des Arbeitgebers (inhaltlich und örtlich)
  • Konkurrenzklausel
  • Geheimhaltungsvereinbarung und Verschwiegenheitspflicht
  • Verpflichtung zum Datenschutz nach Datenschutz-Grundverordnung (je nach Tätigkeit)
  • Ausschlussfristen: Fristen, innerhalb derer der Arbeitnehmer seine Rechte geltend machen muss
  • Vertragsstrafe: Summe, die der Arbeitnehmer zahlen muss, wenn er nicht zum Vertragsbeginn antritt
  • Schlussbestimmungen / Sonstige Vereinbarungen, z.B.: Änderungen des Arbeitsvertrages sind schriftlich festzuhalten
  • Salvatorische Klausel: Sollte eine Regel unwirksam sein, bleibt der Vertrag sonst gültig

Was sind die häufigsten Fehlerquellen?

  • Ich habe versucht, Ihnen eingangs bereits aufzuzeigen, dass der Vertragsgestaltung durch zahlreiche Regelungen Grenzen gesetzt sind. Um einen guten, rechtssicheren Arbeitsvertrag zu entwerfen, ist eine tiefe Kenntnis dieser Gesetze und der Rechtsprechung zwingend erforderlich.
  • Verwenden Sie keine Musterarbeitsverträge. Diese sind meist nicht individuell auf die Besonderheiten des konkreten Arbeitsverhältnisses ausgelegt und werden oft nicht genügend angepasst. Insbesondere gedruckte Arbeitsvertragsvorlagen sind oft nach kurzer Zeit veraltet.
  • Unterlassen Sie möglichst das kopieren älterer Arbeitsverträge von beschäftigten Mitarbeitern. Zum einen können sich schnell Fehler einschleichen, alte Werte oder Daten werden versehentlich übernommen, zum anderen wird die gängige Rechtsprechung ggf. nicht berücksichtigt.
  • Wichtiges bleibt bewusst oder unbewusst ungeregelt oder wird offengelassen.
  • Formulierungen sind mehrdeutig und führen zu Auslegungsschwierigkeiten. Dies kann durchaus für die eine oder andere Partei auch mal von Vorteil sein, führt allerdings zu (vermeidbaren) Streitigkeiten.

Sie sehen, einen (Arbeits-)Vertrag zu schließen ist einfach. Einen guten Arbeitsvertrag aber schwer. Vielleicht konnten Sie den ein oder anderen Punkt für sich entdecken, damit der nächste Arbeitsvertrag nicht zu Streitigkeiten führt.

Wie helfen wir unseren Kunden einen guten, rechtssicheren und dennoch flexiblen Arbeitsvertrag zu schließen, der auch die Bedürfnisse der Gastronomie und Hotellerie abbildet?

In Zusammenarbeit mit der lohn-ag.de Rechtsanwaltsgesellschaft überarbeiten wir permanent Musterverträge für alle Beschäftigungsformen unter Berücksichtigung der speziellen Anforderungen der einzelnen Branchen. Was in der Hotellerie wichtig ist, kann bei einem industriellen Dienstleister ggf. unwichtig sein. In zeit-lohn.net sind diese Musterverträge im Formulargenerator für unsere Kunden bereits hinterlegt. Diese können dann individuell ergänzt und erweitert werden. So wird der gesamte Einstellungsprozess digitalisiert und automatisiert und damit rechtssicher und überschaubar.

zeit-lohn.net – unserer Kommunikationsplattform für digitales Personalmanagement. Sicher, komfortabel, mobil – 7 Tage die Woche, 24 Stunden im Einsatz für Sie.

Unser Motto ist „Innovationen nutzbar machen", unser Anspruch „Wir leben Lohnbuchhaltung".

Haben Sie Fragen oder wollen mehr über unsere innovativen Lösungen wissen? Gerne helfen wir Ihnen weiter.

 

Hinweis: Die vorgenannten Ausführungen stellen keine Rechtsberatung dar. Sie basieren auf meiner langjährigen Erfahrung und wurden sorgfältig recherchiert. Die von mir dargestellten Sachverhalte sind grundsätzlicher Natur. Ich empfehle Ihnen im Einzelfall eine individuelle Rechtsberatung. Gerne ist Ihnen hierbei die lohn-ag.de Rechtsanwaltsgesellschaft mbH behilflich.