Aktuelles


Neues von der Loh-Nag.De Steuerberatungsgesellschaft mbH

Förderung der Elektromobilität | Umweltbonus mit anderen Förderungen kombinierbar (Bundesregierung)

Am 16.11.2020 trat die novellierte Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen in Kraft. Von da an kann der sog. Umweltbonus wieder mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden. Hierauf weist die Bundesregierung aktuell hin.

Hierzu wird u.a. weiter ausgeführt:

Für den Kauf eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs oder Plug-in-Hybrids können ab dem 16. November 2020 neben dem Umweltbonus mit Innovationsprämie auch weitere öffentliche Fördermittel beantragt werden.

Voraussetzung dafür ist, dass der jeweilige Fördermittelgeber eine Vereinbarung mit dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) abgeschlossen hat. Diese legt fest, wie die unterschiedlichen Förderprogramme unter Berücksichtigung der haushalts- und beihilferechtlichen Vorgaben ineinandergreifen.

Die Innovationsprämie ist als Teil des Zukunftspakets zur Bewältigung der Corona-Krise am 8. Juli 2020 in Kraft getreten. Sie verdoppelt im bestehenden System des Umweltbonus den staatlichen Anteil an der Förderung von E-Autos und ist bis zum 31.12.2021 befristet.

Reine E-Autos werden mit bis zu 9.000 € gefördert, Plug-in-Hybride mit maximal 6.750 €.
Hinweis:

Weitere Informationen zum Thema hat das BMWi auf seiner Homepage veröffentlicht.
Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung v. 4.11.2020 (il)

 

Wir beraten Sie gerne zu den steuerlichen Aspekten dieses Themas. 
Bitte richten Sie Ihre Fragen hierzu per E-Mail direkt an: info@lohnag.de

Mit besten Grüßen 

Jürgen Theurer 
Steuerberater 

 

Die Angaben dienen lediglich als erste Hinweise. Sie können und sollen eine individuelle Beratung nicht ersetzen. Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Angaben kann trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernommen werden.