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Recruiting im Lockdown neu überdenken

Mit dem Beginn der Corona-Krise haben viele Unternehmen Ihre Recruiting-Aktivitäten komplett eingestellt.

Zusätzlich haben Unternehmen aus der Hotellerie, der Gastronomie und dem Einzelhandel in der langen Zeit des Lockdowns einen Großteil Ihres Pools an flexiblen Arbeitskräften verloren, die sich in anderen Branchen, die von der Krise nicht betroffen sind oder auch davon profitiert haben, einen neuen Arbeitsplatz gefunden.

Auch wenn aktuell bedingt durch die 3.Welle eine seriöse Personalplanung für die nächste Zeit kaum möglich ist. Seit Wochen streiten Bund und Länder über die Corona-Maßnahmen. Denn nach jedem Corona-Gipfel wurden die Beschlüsse bisher in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich interpretiert: Ausgangssperren, Öffnungen, Schulen und Kontaktbeschränkungen waren je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Nach der Absage des für den 12.04.2021 angesetzten Corona-Gipfels hat die Bundesregierung jetzt eine einheitliche Bundes-Notbremse beschlossen. Das Kabinett hat die Ergänzungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, die der Bundesregierung vorübergehend mehr Durchgriffsrechte verschaffen. Der Bundestag muss zustimmen, das soll jetzt nach aktuellen Informationen von Nachrichtenagenturen vom Mittwoch, 14.04.2021, am kommenden Mittwoch, 21.04.2021, geschehen. Auch der Bundesrat kommt noch zum Zug.

Um einen erfolgreichen Restart zu ermöglichen ist enorm wichtig, die, für die unterschiedlichen Öffnungsvarianten notwendigen, Personaloptionen zu schaffen. „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen“ (Aristoteles)

Es ist grundsätzlich möglich, die Mitarbeiter auch z.B. zeitversetzt oder zu unterschiedlichen Prozentsätzen aus der Kurzarbeit zurückzuholen unter Berücksichtigung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes - Differenzierungen nach Qualifikation oder Aufgabenbereich sind zulässig.

Außerdem wurde am 31.März 2021 im Bundeskabinett beschlossen, dass die Zeitgrenzen für eine kurzfristige Beschäftigung wie bereits 2020 angehoben werden. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn Sie innerhalb eines Zeitjahres auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage befristet ist und nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Diese Zeitgrenzen sollen für den Zeitraum vom 1.März 2021 bis 31.Oktober 2021 auf vier Monate beziehungsweise 102 Arbeitstage angehoben werden.

Auch die Beschäftigung von Altersvollzeitrentner, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, wird in 2021 erleichtert. Die Hinzuverdienstgrenze wurde mit dem Sozialschutz-Paket auf 46.060 Euro angehoben. Insofern kann ein Altersvollrentner im Jahr 2021 theoretisch mit einer auf vier Monate befristeten Beschäftigung einen Verdienst von bis zu 46.060 Euro erzielen, ohne Sozialabgeben zahlen und eine Kürzung der Rente befürchten zu müssen.

Jetzt haben Unternehmen die einmalige Gelegenheit Ihre Recruiting-Prozesse nachhaltig zu verbessern, denn teure Stellenanzeigen, verbunden oft mit Kosten in vierstelliger Höhe, ohne Erfolgsgarantie waren schon vor Corona ein Problem. Es ergibt sich jetzt die Chance den Recruiting-Prozess neu und digitaler aufzusetzen. Auf welchen Kanälen und Plattformen können geeignete Mitarbeiter gefunden werden? Das richtige Tool für digitale Bewerbungsgespräche? Eine geeignete Lösung für das Mitarbeiter-Onboarding ?.

Bereiten Sie sich besser früher als zu spät mit diesen oder ähnlichen Fragen vor.

Unseren Kunden steht durch zeit-lohn.net eine umfängliche Lösung zur Bewerberverwaltung zur Verfügung. Die Bewerberverwaltung erledigt alle Recruiting-Prozesse systematisiert und automatisiert, z.B. die Verwaltung von Stellenausschreibungen, eingehenden Bewerbungen und der automatischen Datenübernahme bei Einstellung. Natürlich unter Einhaltung strengster Datenschutzbestimmungen und mit Löschkonzept nach EU-DSGVO inklusive Selbstauskunft.

In Kombination mit dem Modul Lohnoptimierung und dem Vertrags- und Vorlagengenerator bilden Sie den gesamten Recruiting-Prozess in zeit-lohn.net ab.

zeit-lohn.net – Schnell, Effizient, Rechtssicher. Unser Ziel ist es, Sie noch erfolgreicher zu machen.

Unser Motto ist „Innovationen nutzbar machen“, unser Anspruch „Wir leben Lohnbuchhaltung“.

Haben Sie Fragen oder wollen mehr über unsere innovativen Lösungen wissen?
Gerne helfen wir Ihnen weiter.

 

Hinweis: Die vorgenannten Ausführungen stellen keine Rechtsberatung dar. Sie basieren auf meiner langjährigen Erfahrung und wurden sorgfältig recherchiert. Die von mir dargestellten Sachverhalte sind grundsätzlicher Natur. Ich empfehle Ihnen im Einzelfall eine individuelle Rechtsberatung. Gerne ist Ihnen hierbei die lohn-ag.de Rechtsanwaltsgesellschaft mbH behilflich.