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Gesetzlicher Mindestlohn steigt

Gesetzlicher Mindestlohn 2021

Der gesetzliche Mindestlohn betrug vom 1. Januar bis 30. Juni 2021 9,50 €,
Vom 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2021 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,60 €.

Wie geht's weiter? - Ausblick 2022

Vom 1. Januar 2022 bis 30. Juni 2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,82 €.
Vom 1. Juli 2022 bis 31. Dezember 2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 10,45 €.

Muss ich bei 450-€-Minijobbern was machen?

Die Anhebung des Mindestlohns wirkt sich auf die Verdienstgrenzen bei Minijobbern aus. Unternehmen sollten prüfen, ob eine Anpassung der vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit erforderlich ist.
Bei einer Vergütung auf Mindestlohnbasis von derzeit 9,60 € darf die vereinbarte regelmäßige Arbeits-zeit 46 Stunden 52 Minuten nicht überschreiten.
Auch mit Minijobbern können Arbeitszeitkonten schriftlich vereinbart werden. Es dürfen bis zu 50% der vertraglichen Arbeitszeit als Überstunden erfasst werden. Die Überstunden müssen innerhalb von 12 Monaten ausgeglichen werden.

Muss ich die Arbeitsstunden aufschreiben?

In allen Branchen sind bei Minijobbern der Beginn, das Ende und die Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages aufzuzeichnen und mindestens 2 Jahre aufzubewahren. Pausen gehören nicht zur Arbeitszeit und sind herauszurechnen.
In den § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Wirtschaftsbereichen oder /-zweigen müs-sen diese Zeiten von allen Beschäftigten, also nicht nur der Minijobber, erfasst werden.
Diese Dokumentationspflicht gilt nicht für

  • Privathaushalte
  • im Betrieb arbeitende enge Angehörige des Arbeitgebers (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern)
  • Angestellte mit verstetigtem Monatsgehalt von mehr als 2.985 Euro brutto
  • Angestellte die die in den letzten 12 Monaten nachweislich mehr als 2.000 Euro brutto im Monat verdient haben.

Gilt der gesetzliche Mindestlohn für alle Beschäftigten?

Der gesetzliche Mindestlohn darf in keiner Branche unterschritten werden.
Dennoch gibt es Ausnahmen. Der Mindestlohn gilt nicht für:

  • Praktika im Rahmen einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung
  • Orientierungspraktikanten, bis zu einer Dauer von drei Monaten, wenn es der Orientierung für eine Berufsausbildung oder Aufnahme eines Studiums
  • Jugendliche unter 18 Jahre, falls sie keine abgeschlossene Berufsausbildung haben
  • Auszubildende – unabhängig vom Alter. Mindestausbildungsvergütungen beachten!
  • Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monate der Beschäftigung nach Ende der Arbeitslosigkeit
  • Teilnehmer an einer Einstiegsqualifizierung oder Vorbereitung zu einer Berufsausbildung
  • ehrenamtlich Tätige

Gesetzliche Mindestausbildungsvergütung

Nicht zu verwechseln mit dem gesetzlichen Mindestlohn ist die im Berufsbildungsgesetz geregelten Mindestvergütung für Auszubildende:
Ausbildungsjahr 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr
im Jahr 2020 515 € 608 € 695 € 721 €
im Jahr 2021 550 € 649 € 743 € 770 €
im Jahr 2022 585 € 690 € 790 € 819 €
im Jahr 2023 620 € 732 € 837 € 868 €

Gibt es weitere Mindestlöhne?

In bestimmten Branchen gelten aufgrund von Tarifverträgen und Rechtsverordnungen höhere Mindes-tentgelte. Eine Übersicht (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) zur ersten Orientierung sowie weitergehende Informationen zu Lohnuntergrenzen können auf der Seite des Zoll aufgerufen werden.

Bußgelder und Ordnungswidrigkeiten

Die Mindestlohnbestimmungen sollten nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Wer den ge-setzlichen Mindestlohn unterschreitet oder sich nicht an die Aufzeichnungspflichten hält, muss mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren und der Verhängung eines Bußgelds rechnen.

Verfasser RA Kirsten Alexander Ritz, lohn-ag.de Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 23.07.2021