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Neues von der lohn-ag.de Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Digitaler Krankenschein - eAU
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Ab 1. Juli 2022 Abruf durch Arbeitgeber

Mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung / Krankenschein bestätigt die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt, die Feststellung einer Erkrankung, die die arbeitnehmende Person an der Erbringung ihrer Arbeitsleistung hindert.

Seit 01.10.2021 sind Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten elektronisch an die gesetzliche Krankenkasse zu übermitteln. Bis die elektronischen Voraussetzungen in den Praxen vorliegen, dürfen die Bescheinigungen während einer Übergangszeit noch in Papierform übermittelt werden.
Bis 30.06.2022 sind Beschäftigte weiterhin verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dem arbeitgebenden Unternehmen vorzulegen. Die Vorlage muss an dem Arbeitstag erfolgen, der auf die ersten 3 Kalendertage der Arbeitsunfähigkeit folgt, regelmäßig am 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit, sofern das arbeitgebende Unternehmen die Vorlage nicht früher verlangt.
Ab 01.07.2022 sollen die Daten über die Arbeitsunfähigkeit durch den Arbeitgeber direkt bei den Krankenkassen abgerufen werden. Die Abgabe der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform durch die arbeitnehmende Person beim arbeitgebenden Unternehmen entfällt.

Das arbeitgebende Unternehmen kann ab 01.07.2022 insbesondere folgende Daten bei den Krankenkassen bzw. der Knappschaft-Bahn-See abrufen:

  • den Namen des Beschäftigten,
  • den Beginn und das Ende der Arbeitsunfähigkeit,
  • das Datum der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit,
  • die Kennzeichnung als Erst- oder Folgemeldung und
  • die Angabe, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Arbeitsunfähigkeit auf einem Arbeitsunfall oder sonstigen Unfall oder auf den Folgen eines Arbeitsunfalls oder sonstigen Unfalls beruht.

Beauftragt der Arbeitgeber einen Dritten mit dem Abruf, darf dieser die Daten verarbeiten.
Durch das Verfahren zur Übermittlung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung erfolgt eine lückenlose Dokumentation einer jeden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei den Krankenkassen.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten auch weiterhin vom behandelnden Arzt eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit ausgehändigt.


Rechtsgrundlage
§ 109 Abs. 1 SGB IV i.d.F. v. 20.08.2021 [tritt am 01.07.2022 in Kraft].
GKV-Spitzenverband „Übergangsvereinbarung zur Übermittlung von elektronischen Arbeitsunfähig-keitsbescheinigungen" vom 23. August 2021

Hinweis der Verfasser
Die Information kann und soll eine individuelle Beratung nicht ersetzen. Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Angaben kann trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernommen werden.

Verfasser
Rechtsanwalt Kirsten Alexander Ritz
lohn-ag.de Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
im Haus der lohn-ag.de AG
Flugstraße 15
76532 Baden-Baden