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Neues von der lohn-ag.de AG

Urlaub mal anders – wir haben Lösungen für Individualisten

Urlaubsanspruch, Wartezeit, Teilurlaub, Urlaubsentgelt, Erkrankung während des Urlaubs und weitere Themen werden durch das Bundesurlaubsgesetz abgedeckt. In zeit-lohn.net wird wurde das BurlG als Ausgangsbasis für sämtliche Berechnungen im Bereich Urlaub zu Grunde gelegt. Der Hintergrund hierfür war es, eine allgemeinverbindliche Regelung zu finden die grundsätzlich für alle Kunden gilt.

Durch Tarifverträge oder betriebliche Regelungen kann es jedoch zu Abweichungen in den Grundlagen kommen, welche bislang nicht in zeit-lohn.net berücksichtigt werden konnten.
In der aktuellen Version von zeit-lohn.net haben wir begonnen aus dem starren Konstrukt der Urlaubsregelung auszubrechen und einige Stellen aufzuweichen.

In einem Einstellungsbereich können jetzt abweichende Werte für Wartezeit, Rundungen bei Bruchteilen von Urlaubstagen sowie Regelungen zum Anspruch gepflegt werden. So ist es zum Beispiel möglich die Wartezeit zu verkürzen oder bereits im Eintrittsmonat einen Teilanspruch zu gewähren. Für den Austritt ist es ebenfalls möglich Einstellungen vorzunehmen umso z.B. den Teilanspruch im Austrittsmonat erst nach dem Erreichen von X Arbeits- oder Kalendertagen zu gewähren.

Eine „Günstigerprüfung" für den Arbeitnehmer im Vergleich zum Bundesurlaubgesetz muss von Fall zu Fall selbst vorgenommen werden.

Das Thema Urlaub wird uns auch künftig beschäftigen und neue Funktionen in zeit-lohn.net hervorrufen.