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Neues von der lohn-ag.de AG

Wie (rechts-)sicher ist Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung?

Die Corona-Krise hat den Blick auf die Lohn- und Gehaltsabrechnung verändert. Vorübergehende Betriebsstillegungen aufgrund von Lockdown-Maßnahmen, wegbrechende Märkte, Unterbrechungen in der Lieferkette oder fehlende Auftragseingänge – viele Unternehmen müssen einen starken Umsatzrückgang und damit einhergehende fehlende Beschäftigungsmöglichkeiten für die Mitarbeiter verkraften. Die Bedeutung der Personalabteilung im Unternehmen ist mit den Herausforderungen der Corona-Krise enorm gewachsen. Nicht nur Themen wie Hygienekonzepte erstellen, Testangebote schaffen, Impfmöglichkeiten eruieren, Home-Office Regelung bereitstellen oder Arbeitszeitmodelle ändern hat die Personalabteilung in den vergangenen Tagen, Wochen und Monaten gefordert, sondern auch die Abrechnung der Corona-Kurzarbeit.

Die Abhängigkeit vom Personalwesen ist vielen Unternehmen schmerzlich bewusstgeworden, als kurzfristig die Kurzarbeit angemeldet und abgerechnet werden musste. Vielen Personalern war die Abrechnung von Kurzarbeit bis dahin vollkommen unbekannt. In den vergangenen Jahren waren die Veränderungen in der Lohn- und Gehaltsabrechnung bereits vielfältig und permanent ansteigend. Es wurden immer mehr digitale Verfahren von den Sozialversicherungsträgern eingeführt und damit analoge Verfahren abgelöst oder die Einkommensgrenzen, Beitragsgrenzen oder der Mindestlohn angepasst. Diese Änderungen haben bereits erheblichen Aufwand und Kosten in der Personalverwaltung verursacht, wobei das nötige Fachwissen auf bereits vorhandenes Wissen aufbauen konnte.
Mit der Corona-Kurzarbeit war es anders und nicht nur einige Lohnabrechnungssysteme sind an Grenzen gestoßen, sondern auch einige Lohnbuchhalter. Das nun nötig gewordene zusätzliche, spezifische Fachwissen musste durch kurzfristige Schulungen vermittelt werden, die Abrechnungssysteme für Kurzarbeit eingerichtet und die Abläufe angepasst werden. Nicht immer klappte das Zusammenspiel zwischen Beratung, Training, Einrichtung und Anwendung reibungslos.

Die Corona-Kurzarbeit ist nur ein Beispiel für die zunehmenden Herausforderungen in der Personalwirtschaft und in der Entgeltabrechnung, die ohnehin zu den kompliziertesten Vorgängen im HR Bereich zählt. Die permanent steigenden gesetzlichen Vorgaben bringen IT Systeme und Digitalisierungsanforderungen im Unternehmen an die Grenzen der Leistungsfähigkeit. So ist es nicht verwunderlich, dass immer mehr betroffene Unternehmen die Rechtssicherheit und Zukunftssicherheit ihrer Lohnabrechnung prüfen oder gar komplett in Frage stellen. Die stärker werdende Nachfrage nach Outsourcinglösungen im Bereich Lohn- und Gehaltsabrechnung belegt dies zusätzlich.

Die vordersten Ziele des Outsourcings waren bisher Kosteneinsparung und Konzentration aufs Kerngeschäft. Diese Ziele werden nun ergänzt um Wissens- und KnowHow Transfer mit dem Wunsch nach mehr digitalen Lösungen. Die Unternehmen stellen vermehrt fest, dass Rechtssicherheit in der Lohn- und Gehaltsabrechnung durch die permanenten Änderungen und neuen gesetzlichen Bestimmungen immer schwerer zu erreichen ist. Hierbei können Dienstleister als Partner helfen, die aufgrund ihres Fokus auf die Personalabrechnung und Personalverwaltung gewohnt sind, mit den gesetzlichen Änderungen umzugehen. Im Idealfall kann der Dienstleister auf eine eigene Akademie und auf eigene Rechtsberater zurückgreifen um neue Anforderungen rechtssicher auszuarbeiten, zu trainieren und anzuwenden.

Uns bei der lohn-ag.de Aktiengesellschaft ist die Rechtssicherheit der Lohn- und Gehaltsabrechnung für unsere Kunden besonders wichtig. Unsere interne Akademie hat in diesem Jahr bereits jetzt jeden Mitarbeiter über 40 Stunden geschult. So wurden in 2021 bisher über 6.100 Stunden an Weiterbildung aufgewendet, um die Neuerungen und Änderungen allen Mitarbeitern zu vermitteln. Ebenso hat die uns verbundene lohn-ag.de Rechtsanwaltsgesellschaft mbH permanent den Fokus auf die aktuelle Rechtsprechung und deren Auswirkung auf die Lohn- und Gehaltsabrechnung. Auch halfen die Anwälte vielen unserer Kunden in arbeits-, sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtlichen Fragestellungen.
Dies alles eingebunden in eine moderne cloudbasierte Personalmanagementsoftware, mit digitalen Workflows und individuellen Bausteinen für Dienstplanung, Zeiterfassung, Bewerberverwaltung, Lohnoptimierung, Vertragsgenerierung und digitaler Personalakte runden das Angebot der lohn-ag.de AG zum Outsourcing der Lohn- und Gehaltsabrechnung ab. Unsere Mitarbeiter sowie unser Leistungsportfolio machten uns mit über 500.000 Abrechnungen jährlich im Full-Service zu einem der größten Anbieter für ausgelagerte Lohnbuchhaltung und stolzer Marktführer bei personalintensiven Branchen.

Unser Motto ist „Innovationen nutzbar machen", unser Anspruch „Wir leben Lohnbuchhaltung".

Haben Sie Fragen oder wollen mehr über unsere innovativen Lösungen wissen? Gerne helfen wir Ihnen weiter.


Hinweis:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Die vorgenannten Ausführungen stellen keine Rechtsberatung dar. Sie basieren auf meiner langjährigen Erfahrung und wurden sorgfältig recherchiert. Die von mir dargestellten Sachverhalte sind grundsätzlicher Natur.
Ich empfehle Ihnen im Einzelfall eine individuelle Rechtsberatung. Gerne ist Ihnen hierbei die lohn-ag.de Rechtsanwaltsgesellschaft mbH behilflich.