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Neues von der lohn-ag.de AG

Die Corona-Maßnahmen sind beendet – Wieder alles „Normal“ im Gastgewerbe?

Seit über 20 Jahren ist die lohn-ag.de AG als Dienstleister für die Erstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung in Deutschland tätig. Angefangen in der Hotellerie und Gastronomie haben wir heute einen sehr großen und breit aufgestellten Kundenkreis. Mit Recht und auch Stolz dürfen wir behaupten, Deutschlands größter Spezialdienstleister für die Lohnbuchhaltung im Gastgewerbe zu sein.

Warum an dieser Stelle diese Feststellung?

Als Mitglied der Vollversammlung der IHK Karlsruhe bin ich auch im Dienstleisterausschuss tätig. In dem Zusammenhang kam das Thema „Sonderflächen für die Gastronomie" zur Sprache. Die Stadtverwaltung hatte der Gastronomie während der Corona-Pandemie gestattet, mehr Außenfläche in Anspruch zu nehmen. Ziel war es, den Verlusten durch die Pandemie-Maßnahmen entgegen zu wirken, indem die Außenbestuhlung erweitert werden konnte. Diese Sondervereinbarung der Stadt war befristet bis zum 31.03.2022 und sollte nicht verlängert werden. Der Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe stellte hierzu fest: "Die Voraussetzungen, unter denen wir die Sondernutzungsrechte beschlossen haben, fallen größtenteils weg - von hohen Inzidenzen abgesehen".

Die IHK Karlsruhe, die DEHOGA Karlsruhe und die City Initiative Karlsruhe haben gemeinsam auf die Verlängerung der Sondervereinbarung eingewirkt, mit Erfolg. Kürzlich hat der Gemeinderat in seiner Sitzung die Verlängerung der Sondervereinbarung bis zum 31.10.2022 beschlossen.

Sicher wird es ähnliche Diskussionen in anderen Städten geben. Wie können wir als lohn-ag.de AG der Branche, unseren Kunden und Partnern helfen? Was können wir tun, damit eine solche Diskussion mit den Stadtverwaltungen erfolgreich geführt werden kann?

Wie eingangs festgestellt, schauen wir auf eine langjährige Partnerschaft mit Kunden des Gastgewerbes zurück. Von den jährlich ca. 500.000 Lohn- und Gehaltsabrechnungen, die wir für unsere Kunden erstellen, stammen ca. 2/3 aus dem Gastgewerbe.

Mit über 30.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des Gastgewerbes, deren Lohnbuchhaltung wir monatlich erstellen, sind wir Branchen-Marktführer in Deutschland. Niemand anders erstellt so viele Lohn - und Gehaltsabrechnungen für diese Branche. Wir bzw. unsere Kunden aus dem Gastgewerbe repräsentieren immerhin 2% aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten des Gastgewerbes.

Mit einer so großen Anzahl kann man statistische Aussagen treffen, die relevant und repräsentativ sind. Häufig werden für statistische Auswertungen Datenmengen von unter 0,1 Prozent der Gesamtmenge ausgewertet und dann auf die Gesamtmenge hochgerechnet. Die Genauigkeit der Aussagen nimmt natürlich mit der Größe der zugrundeliegenden Datenbasis zu. Ab einer gewissen Datenmenge ist jedoch die Abweichung der Ergebnisse so gering, dass auch mehr Daten das Ergebnis nicht mehr relevant verändern. Wichtig bei allen Analysen ist, dass die Daten durch zufällig ausgewählte Teile einer Gruppe erhoben werden. Zum besseren Verständnis: Würden wir nur Unternehmen des Gastgewerbes mit über 200 Mitarbeitern bei uns als Kunden haben, wäre eine Auswertung unserer Kunden nicht möglich. Die Mitarbeitergröße unserer Kunden wäre nicht vergleichbar mit einem durchschnittlichen Betrieb im Gastgewerbe.

Unsere Kunden kommen aus allen Segmenten des Gastgewerbes und aus allen Größenklassen, egal ob Hotel, Café, Restaurant, Gasthof, Diskothek oder Caterer.

Was ist der lohn-ag.de AG Beschäftigungsindex für das Gastgewerbe?

Auf Basis unserer anonymisierten Kundendaten haben wir die Veränderung der Beschäftigung im Gastgewerbe seit dem letzten Monat vor den ersten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona Pandemie bis heute nachvollzogen. Wir haben also die Zahl der Lohn- und Gehaltsabrechnungen für unsere Gastgewerbekunden aus Februar 2020, dem letzten Monat ohne Corona Maßnahmen, als Basis genommen und diese als 100% definiert. Entgegen der öffentlichen Statistiken haben wir nicht nur die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sondern auch die vielen geringfügig entlohnten Mitarbeiter in die Auswertung einfließen lassen. Ohne die Aushilfen, die Minijobber und kurzfristig Beschäftigten wäre eine ehrliche Aussage über den Beschäftigungsindex in der Branche nicht möglich.

Durch diese Analyse wollen wir helfen, die Situation des Gastgewerbes besser zu verstehen und herausfinden, ob im Gastgewerbe wirklich wieder alles „Normal" ist?

Welche Auswirkungen haben die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona Pandemie auf die Zahl der Beschäftigten im Gastgewerbe?

Der lohn-ag.de AG Beschäftigungsindex im Gastgewerbe:

Beschäftigungsindex

Beschäftigungsindex

Der Index zeigt sehr gut auf, wie sich die Maßnahmen auf die Zahl der Beschäftigten im Gastgewerbe ausgewirkt haben. Übrigens: Die Zahl der Beschäftigten lässt im Gastgewerbe auch einen Rückschluss auf den Umsatz zu. „Ohne Mitarbeiter kein Umsatz" nirgends ist diese einfache Formel so wahr wie im Gastgewerbe.

Im April 2020 ist der Beschäftigungsindex auf 70,2 dramatisch eingebrochen. Das der lange Winter-Lockdown 2020/2021 einen noch größeren Einfluss auf die Beschäftigung im diesem Wirtschaftssektor hatte, ist nun durch Zahlen und Fakten belegbar und kein „Bauchgefühl" mehr. Der Index ist in der Phase auf 65,8 eingebrochen. Und selbst heute hinkt die Branche immer noch der „Vor-Corona"-Zeit hinterher.

Fakt ist: Nein, es ist nicht alles „Normal" im Gastgewerbe, auch wenn die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie größtenteils weggefallen sind.

Gerne können Sie die Auswertung teilen und anderen zur Verfügung stellen. Wir freuen uns über Ihr Feedback.

Ich hoffe, dass Ihnen unser lohn-ag.de AG Beschäftigungsindex für das Gastgewerbe helfen kann und einen besseren Einblick in die Situation dieser Branche gegeben hat. Wir werden den Index auf unserer Homepage www.lohn-ag.de veröffentlichen und weiter fortführen.

Mit über 500.000 Abrechnungen jährlich im Full-Service zählen wir zu einem der größten Anbieter für ausgelagerte Lohnbuchhaltung und sind stolzer Marktführer bei personalintensiven Branchen.

Unser Motto ist „Innovationen nutzbar machen", unser Anspruch „Wir leben Lohnbuchhaltung".

Haben Sie Fragen oder wollen mehr über unsere innovativen Lösungen wissen? Gerne helfen wir Ihnen weiter.


Hinweis:

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Die vorgenannten Ausführungen stellen keine Rechtsberatung dar. Sie basieren auf meiner langjährigen Erfahrung und wurden sorgfältig recherchiert. Die von mir dargestellten Sachverhalte sind grundsätzlicher Natur.

Ich empfehle Ihnen im Einzelfall eine individuelle Rechtsberatung. Gerne ist Ihnen hierbei die lohn-ag.de Rechtsanwaltsgesellschaft mbH behilflich.