Aktuelles


Neues von der lohn-ag.de AG

Die Rechtsanwaltsgesellschaft der lohn-ag.de -
Ein besonderer Service für unsere Kunden

Kennen Sie schon die lohn-ag.de Rechtsanwaltsgesellschaft?

Gerne wollen wir Ihnen heute unseren Kooperationspartner, die lohn-ag.de Rechtsanwaltsgesellschaft (lohn-ag RA) kurz vorstellen.

Viele unserer Kunden kennen und nutzen regelmäßig die Dienste der lohn-ag RA. Unsere Kunden werden von einem starken Team bei allen Herausforderungen rund ums Personal begleitet: Herrn Kirsten Ritz - Rechtsanwalt, Herrn Jörg Daebel, Rechtsassessor sowie dem Geschäftsführer, Herrn Christoph Riedel, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Rechtsanwalt. Die dort tätigen Anwälte sind Profis im Bereich Arbeits- und Sozialversicherungsrecht. Genau die Bereiche, die für unsere Kunden tagtäglich relevant sind, wenn es um die Personalverwaltung geht.

Seien es die vielen für unsere Kunden kostenfreien Leistungen, die gerne in Anspruch genommen werden, oder auch die individuellen Sonderleistungen, die unseren Kunden zu besonders günstigen Konditionen angeboten werden.

Schon Schiller stellte in Wallenstein fest: Ich merkte es wohl, vor Tische las man es anders. Damit unseren Kunden diese Einsicht erspart bleibt, steht ihnen unser Kooperationspartner helfend zur Seite.

Sind Ihre Arbeitsverträge noch auf dem aktuellen Stand?

Die Rechtsanwälte der lohn-ag RA erstellen Musterverträge für Arbeitnehmer und Praktikanten, die wir über zeit-lohn.net unseren Kunden zur Verfügung stellen. Auf Wunsch prüfen Sie bei Neukunden die bestehenden Arbeitsverträge hinsichtlich Optimierungsmöglichkeiten. Auch Fragen und Änderungswünsche unserer Kunden besprechen die Rechtsanwälte direkt und setzen kleine, individuelle Änderungen sogar kostenfrei um, schnell und unbürokratisch. Ebenso bei Dienstverträgen für Geschäftsführer, Gesellschafter oder leitende Angestellte sind die Rechtsanwälte die richtigen Ansprechpartner und bringen gerne ihre langjährige Berufserfahrung mit ein.

Die Expertise der Anwälte wird zunehmend in der arbeitsrechtlichen Beratung gefordert. Sei es bei der Prüfung der Beschäftigungsform, den Fragen zum Mindestlohn und der Auflösung von Arbeitsverträgen. Sollte es dann doch einmal zu einem Rechtsstreit kommen, vertritt Herr Riedel unsere Kunden als ausgewiesener Spezialist im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht vor allen Arbeitsgerichten, den Sozialgerichten und auch vor dem Verwaltungsgericht und das bundesweit.

Welches Ergebnis hatte ihr Statusfeststellungsverfahren als geschäftsführender Gesellschafter?

Ein wichtiger Themenbereich, der immer mehr Aufmerksamkeit erfordert ist der Sozialversicherungsstatus bei mitarbeitenden Gesellschaftern. Ob diese tatsächlich Sozialversicherungsfrei sind, oder ihre Tätigkeit der Sozialversicherungspflicht unterliegen, wird seit einiger Zeit von den Prüfern der Rentenversicherung nach strengeren Kriterien überprüft. Geschäftsführende Gesellschafter, insbesondere wenn es weitere Gesellschafter gibt, können nicht auf ihre jahrelange Sozialversicherungsfreiheit vertrauen. Auch in diesem Bereich verändert die gängige Rechtsprechung und die internen Weisungen zu Auslegungsfragen die Entscheidungsfindung, wie in allen anderen Rechtsbereichen auch. Unser Tipp für Sie: Prüfen Sie Ihre eigene Situation:

  1. Gibt es mehrere Geschäftsführer?
  2. Liegt Ihr letztes Statusfeststellungsverfahren mehr als 5 Jahre zurück?
  3. Wurden Sie als Sozialversicherungsfrei eingestuft?

Wenn Sie diese 3 Fragen mit „JA" beantwortet haben, dann sollten Sie unsere Anwälte der Rechtsanwaltsgesellschaft ansprechen und kurz prüfen lassen, ob ein aktuelles Statusfeststellungsverfahren für Sie beantragt werden sollte. Natürlich hilft Ihnen dann auch das Rechtsanwaltsteam mit den nötigen Formularen und einer eingehenden, individuellen Prüfung.

Informieren Sie sich unter www.lohn-ag-recht.de über die vielfältigen Leistungen und kontaktieren Sie bei der nächsten arbeits- oder sozialversicherungsrechtlichen Herausforderung unser Team der lohn-ag.de Rechtsanwaltsgesellschaft. Sie freuen sich auf Sie!

Hinweis:

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Die vorgenannten Ausführungen stellen keine Rechtsberatung dar. Sie basieren auf meiner langjährigen Erfahrung und wurden sorgfältig recherchiert. Die von mir dargestellten Sachverhalte sind grundsätzlicher Natur.
Ich empfehle Ihnen im Einzelfall eine individuelle Rechtsberatung. Gerne ist Ihnen hierbei die lohn-ag.de Rechtsanwaltsgesellschaft mbH behilflich.