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Krankmeldung: Wie melde ich mich krank?
Der Arbeitnehmer ist gesetzlich verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer mitzuteilen. "Und das möglichst vor Arbeitsbeginn". In Paragraph 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) ist diese Pflicht sogar gesetzlich verankert. Darin heißt es: "Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen."
Wie der Arbeitgeber über einen krankheitsbedingten Ausfall informiert wird, ist gesetzlich nicht geregelt. Die Krankmeldung regelt jedes Unternehmen anders. Manche Firmen bestehen auf eine Krankmeldung per Telefon, andere möchten, dass sich per E-Mail krankgemeldet wird. Bei anderen genügt es, wenn dem Chef eine WhatsApp-Nachricht oder SMS geschickt wird.
Doch wie geht es ab hier weiter und wie kommen die Krankzeiten in die Zeiterfassung des Mitarbeiters?
Je nachdem wo sich der Mitarbeiter krankmelden muss und wer für die Zeiterfassung zuständig ist, entstehen u.a. lange Weiterleitungsketten und Bearbeitungszeiten. Der Faktor Mensch, welcher die Zeiten dann händisch in die Zeiterfassung einträgt, birgt eine zusätzliche Fehlerquelle.
Gegebenenfalls müssen auch noch andere Stellen wie z.B. die Dienstplaner über den Arbeitsausfall informiert werden um entsprechend für Ersatz zu sorgen.
Hier kann die neue Krankmeldefunktion* in MITARBEITA erheblich für Entlastung und Transparenz sorgen. Der Mitarbeiter meldet sich im Web oder in der App mit wenigen Klicks und zu jeder Zeit durch Angabe des Beginns sowie die voraussichtliche Dauer krank. Die Kranktage werden direkt in die Zeiterfassung von zeit-lohn.net übernommen. Dadurch stehen diese Informationen ad hoc im Dienstplan zur Verfügung.
Über die frei konfigurierbaren Benachrichtigungsfunktionen können alle relevanten Personen via Push-Nachricht und E-Mail über die Krankmeldung informiert werden.
Bei der Krankmeldung über MITARBEITA können dem Mitarbeiter neben den Zeittyp Krank auch „Krank ohne Attest" oder „Kind krank" zur Verfügung gestellt werden, je nachdem was die betrieblichen und persönlichen Regelungen für den jeweiligen Mitarbeiter vorsehen.
In Kombination mit dem Modul EAU* (Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) in zeit-lohn.net, können anschließend alle weiteren Informationen von den Krankenkassen abgerufen und im eArchiv abgelegt werden.
*die Funktionen stehen im Q1 2023 zur Verfügung