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Steuerung der Zugriffsrechte und Datenminimierung in zeit-lohn.net

Datenschutz ist in unserer digitalen Welt eins der wichtigsten Themen, für Privatpersonen sowie für Unternehmen. Gerade in der Personalabteilung sammeln sich jede Menge personenbezogene Daten an, die sicher verarbeitet werden müssen.

Die Datenminimierung ist nach der DSGVO Art. 5 ein Grundsatz in der Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Der Grundsatz besagt, dass personenbezogenen Daten auf das notwendige Maß beschränkt werden müssen, die für den Zweck der Verarbeitung erforderlich sind.

Somit sollte auch der Zugang zu solchen Daten auf das Notwendigste für den Bearbeiter reduziert werden.
Mithilfe der Zugriffseinschränkungen in zeit-lohn.net sind Sie hier auf der sicheren Seite. Je nach Zuständigkeitsbereich können für jeden Benutzer individuelle Rechte vergeben werden. Durch den einfachen Aufbau der Rechteverwaltung gestaltet sich die Zuweisung problemlos.

So entstehen schon bei der Benutzeranlage keine Fehler und jeder sieht nur das war er sehen soll. Neben Dokumentenberechtigungen, Sicht- und Bearbeitungsrechten können auch Mitarbeitereinschränkungen vorgenommen werden. In der Anwendung kann so beispielsweise die Ansicht der Mitarbeiter für einen Abteilungsleiter eingeschränkt werden, damit dieser nur die Abteilungszugehörigen sieht.

Fazit: Die Steuerung der Zugriffsrechte dient der Gewährleistung des Datenschutzes.