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Ein Urteil von bundesweiter Bedeutung kommt vom Sozialgericht Berlin. Arbeitnehmer sind während einer Raucherpause und auf dem Weg dorthin nicht unfallversichert, auch wenn der Unfall am Arbeitsplatz passiert ist.
Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld dürfen in bestimmten Fällen bei der Berechnung des Mindestlohns mit dem regulären Gehalt verrechnen. So eine Entscheidung des Bundesarbeitsgericht in Erfurt am 25. Mai 2016.
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