Ihre Suche nach Arbeitnehmer hat folgende Treffer ergeben:
Der Arbeitgeber hat nur die von ihm veranlassten Überstunden zu bezahlen. Geraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Streit, stellt sich naheliegend die Frage, wer was zu beweisen hat.
Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein flächendeckender allgemeiner Mindestlohn für Arbeitnehmer.
Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung typischer Berufskleidung an Arbeitnehmer ist steuerfrei.
Auslagenersatz ist die Rückerstattung von Beträgen, die der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber ausgelegt hat. Er ist grundsätzlich kein Arbeitsentgelt und muss zusätzlich gezahlt werden.
Ein Urteil von bundesweiter Bedeutung kommt vom Sozialgericht Berlin. Arbeitnehmer sind während einer Raucherpause und auf dem Weg dorthin nicht unfallversichert, auch wenn der Unfall am Arbeitsplatz passiert ist.
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