Ihre Suche nach Arbeitsvertragsverhältnis hat folgende Treffer ergeben:
Die Elternzeit ist vorbei, die Mitarbeiterin wieder da. Doch dann heißt es: Ich bin dann mal weg, ich hab´ ja noch Resturlaub. In der Tat besteht ein Anspruch auf Gewährung von Resturlaub nach der Elternzeit. Sie können allerdings den Urlaubsanspruch, der während der Elternzeit entsteht, um ein Zwölftel kürzen.
Die inhaltlichen Regelungen eines Tarifvertrages sind auf ein Arbeitsverhältnis anzuwenden, wenn: entweder Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind aufgrund Mitgliedschaft tarifgebunden sind (§ 4 Abs. 1 TVG). Tarifgebunden sind Mitglieder der Tarifvertragsparteien (§ 3 Abs. 1 TVG). Sonderfall: Mitgliedschaft ohne Tarifbindung möglich. Tarifvertragsparteien sind Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände (§ 2 Abs. 1 TVG)
Gerade in den vergangenen Monaten mussten viele Arbeitgeber betriebsbedingte Kurzarbeit anordnen. Nun stellt sich die Frage, ob bei einer vollständigen Herabsetzung der Arbeitszeit, also Kurzarbeit "Null", der Urlaubsanspruch der betoffenen Angestellten gekürzt werden kann und wenn ja, um wieviel? Informieren Sie sich im folgenden Artikel über die bereits bestehende Rechtsprechung.
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