Arbeitszeitrecht - Umkleidezeit als Arbeitszeit
Nach dem Arbeitszeitgesetz wird das Anlegen von angeordneter Arbeitskleidung in den dafür zur Verfügung gestellten Umkleideräumen der Arbeitszeit angerechnet. Doch welche Regelungen gelten, wenn das Umkleiden schon zu Hause erfolgt oder wenn für die Nutzung der Umkleidemöglichkeiten längere Wegezeiten anfallen? Wie das Bundesarbeitsgericht im Falle zweier Wachpolizisten entschieden hat, lesen Sie im folgenden Artikel.