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Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshof vom Mai 2019 wurden Arbeitgeber innerhalb der Europäischen Union verpflichtet, künftig von jedem Arbeitnehmer die täglich geleistete Arbeitszeit zu messen.
Denken Sie auch, Resturlaub verfällt automatisch? So einfach ist das nicht, machte kürzlich das Bundesarbeitsgericht klar – und legte einem Arbeitgeber auf, dem klagenden Ex-Mitarbeiter 51 Urlaubstage nachträglich abzugelten.
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