Ihre Suche nach Aufwendungen hat folgende Treffer ergeben:
Auslagenersatz ist die Rückerstattung von Beträgen, die der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber ausgelegt hat. Er ist grundsätzlich kein Arbeitsentgelt und muss zusätzlich gezahlt werden.
Kinderbetreuungskosten sind Aufwendungen, die Berufstätige für die Betreuung ihrer Kinder selbst tragen z.B. Babysitter, Kindergarten, Kindertagesstätte, Tagesmutter.
Die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz EStG kann auch von Steuerpflichtigen in Anspruch genommen werden, denen Aufwendungen für die ambulante Pflege und Betreuung eines Dritten erwachsen.
Eine geschäftliche Bewirtung geht in der Regel mit der Nahrungsaufnahme einher, sodass eine private (Mit-)Veranlassung nicht von der Hand zu weisen ist. An die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für Geschäftsessen werden daher umfassende Dokumentations- und Nachweisanforderungen gestellt.
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern Zuschüsse zu den Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zahlen bzw. diese Kosten ersetzen.
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