Die steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für die geschäftliche Bewirtung - lohn-ag.de AG
Eine geschäftliche Bewirtung geht in der Regel mit der Nahrungsaufnahme einher, sodass eine private (Mit-)Veranlassung nicht von der Hand zu weisen ist. An die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für Geschäftsessen werden daher umfassende Dokumentations- und Nachweisanforderungen gestellt.