70 Tage-Regelung bleibt - lohn-ag.de AG
Bei Mitarbeiterengpässen und saisonbedingtem Mehrbedarf zählt in Gastronomie, Hotellerie und Landwirtschaft jeder Tag, an dem es gelingt, den Personalbedarf abzudecken. Die Erleichterung war daher groß, als 2015 die maximale Beschäftigungsdauer von sozialversicherungsfreien kurzfristigen Beschäftigten von 50 auf 70 Tagen angehoben wurde – allerdings befristet bis Ende 2018. Nun jedoch ist klar: die 70-Tage-Regelung bleibt!