Ihre Suche nach Corona hat folgende Treffer ergeben:
Die lohn-ag.de AG veröffentlicht LOXX, den neuen Index zur bundesweiten Beschäftigungslage im Gastgewerbe
Auf Grund der Corona-Krise können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes zeitlich begrenzt vom 1. März 2020 bis zum 31. März 2022 steuerfreie Zuschüsse und Sachbezüge als Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von insgesamt 1.500 Euro im gesamten Zeitraum gewähren.
In der Corona-Krise werden Sonderzahlungen für Beschäftigte bis zu einem Betrag von 1.500 Euro im Jahr 2020 steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt. Das hat das Bundesfinanzministerium am Freitag, den 3. April mitgeteilt.
Aktuell berät der Bundestag über den Gesetzesentwurf zur Umsetzung von steuerlichen Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise. Lesen Sie im folgenden Artikel welche Maßnahmen im Corona-Steuerhilfegesetz umgesetzt werden sollen und welche Fristen bei der Anwendung zu beachten sind.
Das Bundesministeriums der Finanzen (BMF) ermöglicht Arbeitgebern aller Branchen mit seinem Schreiben vom 09.04.2020 ihren Arbeitnehmern aufgrund der Corona-Krise zeitlich befristete Beihilfen und Unterstüzungen bis zu einem Betrag von 1.500 € steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren.
Klinik Dr. Franz Dengler Referenz ansehen
lohn-ag.de AG
https://lohn-ag.de
Flugstr. 15 - D-76532 Baden-Baden
+49 7221 39399-0
info@lohn-ag.de