Ihre Suche nach Darlegungs- und Beweislast hat folgende Treffer ergeben:
Der Arbeitgeber hat nur die von ihm veranlassten Überstunden zu bezahlen. Geraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Streit, stellt sich naheliegend die Frage, wer was zu beweisen hat.
Nach einem Gerichtsurteil des Arbeitsgerichts in Emden besteht für jeden Arbeitgeber bereits jetzt die Pflicht der Einrichtung eines Systems zur Arbeitszeiterfassung. Die Hintergründe des Urteils, sowie die Auswirkungen für Arbeitgeber erfahren Sie im nachfolgenden Artikel.
Wie das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 16. Februar 2023 – 8 AZR 450/21 – klarstellte bzw. klarstellen musste, hat eine Frau für gleiche oder gleichwertige Arbeit Anspruch auf gleiches Entgelt, wenn der Arbeitgeber männlichen Kollegen aufgrund des Geschlechts ein höheres Entgelt zahlt.
Die Erholung des Arbeitnehmers ist dem Gesetzgeber ein wichtiges Anliegen und auch in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgeschrieben. Deswegen kann der Urlaubsanspruch nicht durch Verkürzung der täglichen Arbeitszeit ausgeglichen werden.
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