Ihre Suche nach Einzelwertberichtigungen hat folgende Treffer ergeben:
Forderungen sind zum Bilanzstichtag daraufhin zu überprüfen, ob sie noch voll werthaltig sind (handelsrechtliches Vorsichtsprinzip). Treten Umstände ein, die eine vollständige Werthaltung nicht mehr gewährleisten, ist eine Wertberichtigung bis hin zur Vollabschreibung vorzunehmen.
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