Ihre Suche nach Entfernungskilometer hat folgende Treffer ergeben:
Für Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte kann der Arbeitnehmer eine verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale von 0,30 Euro je Entfernungskilometer (einfache Wegstrecke) und Arbeitstag bis zum Höchstbetrag von € 4.500.- jährlich steuermindernd als Werbungskosten (§ 9 Abs. 2 EStG) in seiner Steuererklärung absetzen.
Die Bundesregierung möchte den Anteil von Elektrofahrzeugen auf unseren Straßen auch in den kommenden Jahren weiter steigern. Welche steuerliche Vorteile sich bei der betrieblichen Nutzung eines Elektrofahrzeugs ergeben und ob die Zuordnung zum Betriebsvermögen oder dem Privatvermögen erfolgt, erfahren Sie im Artikel zur steuerlichen Förderung der E-Mobilität.
Nutzt ein Arbeitnehmer einen Firmenwagen ausschließlich zu betrieblichen Zwecken und ist ihm die private Nutzung nicht gestattet, fällt keine Steuer an.
Im Rahmen der doppelten Haushaltsführung können die Aufwendungen für den beruflich erforderlichen zweiten Haushalt an der ersten Tätigkeitsstätte bis zu 1000 € pro Monat steuerfrei ersetzt werden.
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