Ihre Suche nach Entgeldumwandlung hat folgende Treffer ergeben:
Nutzen Beschäftigte betriebliche EDV / Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte des Arbeitgebers wie PC, Laptop, Tablet, Smartphones und Smartwatches, zu privaten Zwecken, sind die geldwerten Vorteile steuer- und beitragsfrei.
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern Zuschüsse zu den Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zahlen bzw. diese Kosten ersetzen.
Seit dem 1. Januar 2022 hat der Arbeitgeber auch für vor dem 1. Januar 2019 geschlossene Entgeltumwandlungsvereinbarungen zugunsten der betrieblichen Altersversorgung einen Arbeitgeberzuschuss zu zahlen, wenn er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.
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