Mutterschutz - Arbeitgeberlexikon
Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Frauen in einem Arbeitsverhältnis, für weibliche in Heimarbeit Beschäftigte, Aushilfen, unständig Beschäftigte, Hausangestellte, Auszubildende, Volontäre (§ 1 BBiG). Der Mutterschutz gilt bereits in der Probezeit und auch in Kleinstbetrieben.