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Grundsätzlich endet mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch der Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Jedoch besteht der Anspruch auf Lohnfortzahlung trotz Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort, wenn der Arbeitgeber aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit kündigt, vgl. § 8 Abs.1 S. 1 EFZG.
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