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Aktive und passive Rechnungsabgrenzungen sorgen dafür, dass Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres im wirtschaftlich zugehörigen Jahr berücksichtigt werden. Muss man aber für jede kleine Ausgabe oder Einnahme beim Jahresabschluss diese Abgrenzungen vornehmen? – Dieser Artikel klärt diese Frage und gibt Ihnen Handlungsempfehlungen für die Praxis!
Im Zuge der Corona-Pandemie wurden die Zeitgrenzen bei kurzfristiger Beschäftigung und Minijobs vorübergehend erhöht. Welche Voraussetzungen hierfür bestehen und welche Zeitgrenzen nun gültig sind, zeigen wir detailliert im folgenden Beitrag.
Einmalige Zuwendungen oder „einmalig gezahltes Arbeitsentgelt" sind Zuwendungen, die nicht monatlich gezahlt werden, wie beispielsweise Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, 13. und 14. Gehalt, Urlaubsabgeltung, Prämien- und Gratifikationszahlungen.
Beim 450-€-Minijob beträgt die monatliche Verdienstgrenze derzeit 450 € pro Monat. Bei einer 12-monatigen Beschäftigung somit 5400 €. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nur dann vor, wenn sie nicht regelmäßig, sondern gelegentlich ausgeübt wird.
Aufgrund des Krieges in der Ukraine gelten für Geflüchtete aus der Ukraine vorübergehend Vereinfachungen für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland.
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