Geschäftsführer einer GmbH sind regelmäßig abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig - lohn-ag.de AG
„Ein Geschäftsführer, der zugleich Gesellschafter der GmbH ist, ist nur dann nicht abhängig beschäftigt, wenn er die Rechtsmacht besitzt, durch Einflussnahme auf die Gesellschafterversammlung die Geschicke der Gesellschaft zu bestimmen“, urteilte kürzlich das BSG. Könnten Ihnen hohe Beitragsnachforderungen drohen? Oder aber Leistungsausfall wegen fehlender Sozialversicherungspflicht?