Jugendliche Ferienjobber - lohn-ag.de AG
Das Mindestalter für die Beschäftigung von Jugendlichen beträgt nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz 15 Jahre. Jüngere dürfen zwar ab 14 Jahren beschäftigt werden, allerdings nach der Kinderarbeitsschutzverordnung nur mit dem Austragen von Zeitungen und Prospekten oder im privaten Bereich etwa Versorgung von Haustieren.